Prüforgan >>> über die Landesgrenzen hinaus

Zum Schutz der Umwelt schreibt der Gesetzgeber Grenzwerte für die Abgase von Feuerstätten aus gewerblichen aber auch privaten Anlagen vor. Da diese Überprüfungen jedoch teilweise in die Kompetenz der Länder fallen, gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Für den Betreiber von Heizungsanlagen ist es nicht immer leicht, den Überblick über diese unterschiedlichen Bestimmungen zu behalten und alle gesetzlichen Vorschriften einhalten zu können. Hier können wir für Sie unterstützend tätig werden. Unsere Eintragung in die Liste der Sachverständigen entsprechend dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zeugt von unserer fachlichen Kompetenz und berechtigt uns zur Überprüfung von gewerblichen Anlagen im gesamten Bundesgebiet.

Aber auch zur Überprüfung von häuslichen Heizungsanlagen sind wir in folgenden Bundesländern berechtigt und führen die gesetzlichen Abgasmessungen gerne für Sie durch:

 

Oberösterreich: Prüfnummer: OÖ 1097.1234 für alle Brennstoffe

Niederösterreich: Registriernummer: 1245/001 für alle Brennstoffe (Gas bis 2.000 kW)

Steiermark: Aufnahme in das Verzeichnis der Sachverständigen mit Schreiben vom 7. März 2014

Kärnten: die OÖ Prüfnummer 1097.1234 wird gem. Schreiben vom 17. Jänner 2014 anerkannt

Salzburg: Zugang zur Heizungsdatenbank gem. Schreiben vom 23. Juni 2014

Tirol: die OÖ Prüfnummer 1097.1234 wird gem. Art. 15a B-VG vom 4.11.2012 anerkannt

 

Durch laufende Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen bleiben wir bei den landesgesetzlichen Bestimmungen immer am aktuellen Stand und können unabhängig und günstig Ihre Heizungsanlage auf „Herz und Nieren“ überprüfen und Ihnen helfen den Brennstoffverbrauch zu reduzieren. Das spart Geld, verringert den Schadstoffausstoß Ihrer Heizungsanlage und trägt aktiv zum Schutz unserer Umwelt bei.

 

 

Sicherheit und Umweltschutz >>> österreichweit   

 

 

 

 

 

         

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