Der vorbeugende Brandschutz stellt eine der ureigensten Aufgaben des Rauchfangkehrers dar und ist somit seit bereits 1870 in unserem Unternehmen verankert. Unsere Beratung zielt daher speziell darauf ab, Sicherheit zu schaffen und gegen Brandfälle vorbeugend zu wirken.
Eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen müssen den Brandschutz betreffend eingehalten werden. Diese speziellen Anforderungen, die von den Behörden gestellt werden, unterscheiden sich je nach Größe und Leistung der Objekte aber auch nach der Art der Beheizung. Wir besitzen das nötige Fachwissen um die für Sie zutreffenden Bestimmungen richtig anzuwenden und das passenden Brandschutzkonzept zu erstellen. Das beginnt bereits beim Einfamilienhaus mit der Auswahl des passenden Feuerlöschers und erstreckt sich bei gewerblichen Anlagen über die Festlegung der zulässigen Längen der Fluchtwege bis hin zur Übernahme der Eigenkontrollen als Brandschutzbeauftragter.
Egal ob es sich um ein Einfamilienhaus oder um einen Gewerbebetrieb handelt, wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen mit Lösungsvorschlägen gerne zur Verfügung. Unser guter Kontakt zu den jeweiligen Behörden gewährleistet Ihnen eine einfache und unkomplizierte Abwicklung in Fragen des Brandschutzes. Wir unterstützen Sie in diesen Behördenangelegenheiten gerne betreffend Abnahmebefunde, erforderliche Gutachten oder der Feuerbeschau.