Für die Vermietung oder den Verkauf von Liegenschaften ist die Vorlage eines Energieausweises im Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) zwingend vorgeschrieben. Dieser Energieausweis befasst sich mit der energetischen Bewertung eines Hauses.
Ähnlich wie der Typenschein beim Auto enthält der Energieausweis alle wichtigen und nützlichen Informationen rund um den Energiebedarf eines Hauses. Eine Garantie für den tatsächlichen Energieverbrauch stellt ein Energieausweis allerdings trotzdem nicht dar, da hier mit Normwerten in den Bereichen Nutzung und Klima gerechnet wird. Die wesentlichen Kenngrößen, die im Energieausweis eine entscheidende Rolle spielen, sind der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf sowie der Energieverbrauchskennwert. Diese Werte geben Auskunft über die Umweltverträglichkeit der Energienutzung, den Energiebedarf sowie über die durchschnittlichen Energiekosten.
Seit 01. Dezember 2012 ist die Angabe der Kennzahlen des Energieausweises bereits bei Miet- oder Verkaufsangeboten, auch in Tageszeitungen, verpflichtend anzuführen. Leider kommt es vereinzelt sogar vor, dass bei Fehlen der gesetzlich geforderten Angaben Anzeige erstattet wird. Ein zukünftiger Mieter kann bei Fehlen der erforderlichen Angaben, wenn die Energiekennzahl ungünstiger als ein vergleichbares Objekt ist, Mietminderung beanspruchen. Dadurch verlieren Sie bares Geld.
Gerne führen wir die Erstellung des Energieausweises für Sie durch. Wir benötigen lediglich aktuelle Pläne und einige Angaben über das Objekt und das zu einem unschlagbaren Preis. Wir bieten Ihnen im Zuge der Erstellung auch die Möglichkeit Sanierungsvorschläge zu erarbeiten. So sparen Sie Geld. Und zwar doppelt.