Abgasmessung >>> Prüforgan für alle Brennstoffe

Wie Ihr Auto muss auch Ihre Heizung das „Pickerl“ machen. Dies ist vom Gesetzgeber im OÖ Luftreinhalte- u. Energietechnikgesetz 2002 festgelegt und abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte wiederkehrend in Abständen von 1 – 3 Jahren von einem Prüforgan durchzuführen.

Bei diesen Überprüfungen werden einerseits das Einhalten der sicherheitstechnischen Bestimmungen überprüft, so dass Ihre Feuerstätten gefahrlos betrieben werden können und keine Brandgefahren von ihnen ausgehen.

Anderseits sind bei Feuerstätten über 15 kW Heizleistung auch die Einhaltung der Umweltbestimmungen zu überprüfen. So werden unter anderem der Wirkungsgrad der Feuerstätte überprüft. Dieser gibt Auskunft über die Güte der Brennstoffausnützung Ihrer Feuerstätte und bestimmt somit ein mögliches Energieeinsparungspotential. Ein Mehrverbrauch Ihrer Heizanlage kann so festgestellt werden, so dass wir Ihnen beim effektiven Heizkostensparen helfen können.

Weiters wird auch der Kohlenmonoxid-Gehalt im Abgas überprüft. Das hochgiftige Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung unter Sauerstoffmangel. Diese unvollständige Verbrennung entsteht unter anderem bei zu geringem Luftüberschuss, verunreinigten Brennern oder bei nicht ausreichender Frischluftzufuhr am Aufstellort. Darauf wird von unseren Prüforganen im Zuge der Überprüfungen selbstverständlich besonderes geachtet.

Somit helfen wir mit dieser Überprüfung nicht nur Geld zu sparen sondern stellen auch allfällig in Ihrem Haus entstehendes giftiges Kohlenmonoxid fest und schützen somit Sie und unsere Umwelt.

 

Sicherheit und Umweltschutz >>> seit Generationen

 

 

 

 

 

         

ing. gerhard hofer e.U. | Lukas Bamberger | rauchfangkehrermeister | leonfeldnerstraße 203/205 – 4040 linz | linzer straße 5 – 4202 hellmonsödt