Zum Schutz der Umwelt schreibt der Gesetzgeber Grenzwerte für die Abgase von Feuerstätten aus gewerblichen aber auch privaten Anlagen vor. Für diese Überprüfung stehen Ihnen unsere speziell ausgebildeten Prüforgane zur Verfügung, welche mit Hilfe elektronischer Messgeräte die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte überprüfen. Die Fristen der wiederkehrenden Überprüfungen sind abhängig von der Heizleistung der Feuerstätten und betragen 1 – 3 Jahren.
Bei dieser Überprüfung wird unter anderem der Wirkungsgrad der Feuerstätte überprüft. Dieser gibt Auskunft über die Güte der Brennstoffausnützung Ihrer Feuerstätte und bestimmt somit ein mögliches Energieeinsparungspotential. Ein Mehrverbrauch Ihrer Heizanlage kann so festgestellt werden, sodass wir Ihnen beim effektiven Heizkostensparen helfen können. Des Weiteren überprüfen wir auch den Kohlenmonoxid Gehalt im Abgas. Das hochgiftige Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung unter Sauerstoffmangel, was bei zu geringem Luftüberschuss, verunreinigten Brennern oder bei nicht ausreichender Frischluftzufuhr am Aufstellort entstehen kann. Darauf wird von unseren Prüforganen im Zuge der Überprüfungen selbstverständlich besonderes geachtet. Es werden aber auch die Einhaltung der sicherheitstechnischen Bestimmungen überprüft, so dass Ihre Feuerstätte gefahrlos betrieben werden kann und keine Brandgefahren von ihr ausgehen.
Somit helfen Ihnen unsere kompetenten Prüforgane mit dieser Überprüfung nicht nur Geld zu sparen sondern stellen auch allfällig in Ihrem Haus entstehendes giftiges Kohlenmonoxid fest und schützen somit Sie und unsere Umwelt.