Wie Ihr Auto muss auch Ihre Heizung das „Pickerl“ machen. Dies ist vom Gesetzgeber im OÖ Luftreinhalte- u. Energietechnikgesetz 2002 festgelegt und abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte wiederkehrend in Abständen von 1 – 3 Jahren von einem Prüforgan durchzuführen.
Bei diesen Überprüfungen werden einerseits die Einhaltung der sicherheitstechnischen Bestimmungen überprüft, so dass Ihre Feuerstätten gefahrlos betrieben werden können und keine Brandgefahren von ihnen ausgehen. Anderseits sind bei Feuerstätten über 15 kW Heizleistung auch die Einhaltung der Umweltbestimmungen zu überprüfen. So werden unter anderem der Wirkungsgrad der Feuerstätte überprüft. Dieser gibt Auskunft über die Güte der Brennstoffausnützung Ihrer Feuerstätte und bestimmt somit ein mögliches Energieeinsparungspotential. Ein Mehrverbrauch Ihrer Heizanlage kann so festgestellt werden, sodass wir Ihnen beim effektiven Heizkostensparen helfen können.
Des Weiteren überprüfen wir auch den Kohlenmonoxid Gehalt im Abgas. Das hochgiftige Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung unter Sauerstoffmangel, was bei zu geringem Luftüberschuss, verunreinigten Brennern oder bei nicht ausreichender Frischluftzufuhr am Aufstellort entstehen kann. Darauf wird von unseren Prüforganen im Zuge der Überprüfungen selbstverständlich besonderes geachtet.
Somit helfen Ihnen unsere kompetenten Prüforgane mit dieser Überprüfung nicht nur Geld zu sparen sondern stellen auch allfällig in Ihrem Haus entstehendes giftiges Kohlenmonoxid fest und schützen somit Sie und unsere Umwelt.