Die OÖ Gassicherheitsverordnung 2007 schreibt die wiederkehrende Überprüfung der Dichtheit von Gasleitungen vor, die Intervalle betragen 12 Jahre (bei Flüssiggas 6 Jahre) und hat gemäß der Technischen Richtlinie ÖVGW G 10 zu erfolgen.
Als Technisches Büro für Haustechnik und konzessioniertes Installationsunternehmen haben wir uns auf diese Überprüfung spezialisiert und zählen zu den führenden Unternehmen in diesem Bereich. So führen wir die Überprüfung der Gasleitungen objektiv und ohne Reperaturinteresse bereits für viele Wohnungsgesellschaften in gesamt Österreich durch. Dadurch können wir auf einen großen Erfahrungsvorsprung in der Vorbereitung, Abwicklung und Überprüfung, auch bei Hochhäusern oder gewerblichen Anlagen, zurückgreifen.
Unsere Prüforgane, selbstverständlich speziell für diese Arbeiten ausgebildet, überprüfen objektiv die im Gebäude verlaufenden Gasleitungen vom Gas-Haupthahn bis zu den einzelnen Gasverbrauchern. Unter Verwendung spezieller elektronischer Messgeräte wird die Dichtheit der Gasleitungen überprüft und mittels Ausdruck dokumentiert.
Selbstverständlich erhalten Sie eine umfangreiche Dokumentation über die durchgeführten Überprüfungen. Bei den am Leitungsnetz angeschlossenen Verbrauchern werden die gesetzlichen Überprüfungen durchgeführt und an die Behörde direkt weitergeleitet. Falls Undichtheiten festgestellt werden, versuchen wir diese zu lokalisieren und zu kennzeichnen. Somit können die Reparaturen rasch und einfach durchgeführt werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite. So sorgen unsere kompetenten Prüforgane mit dieser Überprüfung für das Mehr an Sicherheit in Ihrem Zuhause. Objektiv und ohne Verkaufsinteresse.